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Was ist das Omnibus-Paket und was ist zu erwarten?

Nachhaltigkeit

Das Omnibus-Vereinfachungspaket reduziert regulatorische Belastungen und vereinfacht zentrale EU-Nachhaltigkeitsvorschriften.

Das Omnibus-Vereinfachungspaket: Überblick

Die Einführung der drei wichtigsten europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften – der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – sowie des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen.

Das komplexe Geflecht aus KPIs und Berichtspflichten hat oft Kritik hervorgerufen, da es als zu komplex und administrativ belastend gilt.

Als Reaktion hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 das Omnibus-Vereinfachungspaket vorgestellt.

Doch was genau ist das Paket und welche Auswirkungen hat es?

Das Omnibus-Vereinfachungspaket verstehen

Der erste Vorschlag des Pakets ist bereits veröffentlicht.

Er soll Vorschriften wie CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM konsolidieren und vereinfachen.

Ziel ist es, regulatorische Belastungen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Warum braucht es eine Vereinfachung?

Die Initiative reagiert auf wachsende Kritik an der Komplexität der ESG-Regeln.

Im September 2024 veröffentlichte Mario Draghi den Bericht "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit".

Dieser zeigte, dass das Regelwerk zwar effektiv, aber auch belastend ist.

Deutschland und Frankreich forderten daraufhin Anpassungen:

  • Joerg Kukies schlug eine zweijährige Verschiebung vor.
  • Frankreich forderte eine regulatorische Pause.

Wichtige Punkte des Omnibus-Vereinfachungspakets

CSRD: Höhere Schwellenwerte

Die CSRD gilt nun nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und:

  • €50 Millionen Umsatz
  • €25 Millionen Vermögenswerte

Rund 80 % der Unternehmen sind damit nicht mehr verpflichtet zu berichten.

Die Berichtsfristen werden um zwei Jahre verschoben.

CSDDD: Engerer Geltungsbereich

Die Sorgfaltspflichten gelten nur mehr für:

  • eigene Betriebe
  • Tochtergesellschaften
  • direkte Geschäftspartner

Der Berichtszyklus wird auf fünf Jahre verlängert.

Neue Fristen:

  • 2028 für große Unternehmen
  • 2029 für weitere Gruppen

EU-Taxonomie: Weniger Berichtspflicht

Die Verordnung gilt nur noch für Unternehmen mit:

  • 1.000+ Mitarbeitern
  • über €450 Millionen Umsatz

Bis zu 70 % der Datenpunkte entfallen.

CBAM: Entlastung für Unternehmen

90 % der Unternehmen profitieren durch neue Ausnahmen.

  • Unternehmen mit weniger als 50 Tonnen Importvolumen sind ausgenommen.

Eine Überarbeitung ist bis Ende 2025 geplant.

Auswirkungen auf Unternehmen

  • Geringere administrative Belastung: KMU werden entlastet.
  • Mehr Rechtssicherheit: Klare Regeln reduzieren Risiken.
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Einfachere Regulierung stärkt Wachstum.

Balance zwischen Vereinfachung und Nachhaltigkeit

Die Umweltlobby warnt vor sinkender Transparenz.

Die EU betont jedoch, dass die Kernprinzipien erhalten bleiben.

Die Herausforderung bleibt die Balance zwischen Vereinfachung und Nachhaltigkeit.

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