Risikoprognose
In Märkten, die von Unsicherheit und raschem Wandel geprägt sind, ist die Fähigkeit, Risiken vorherzusehen und zu managen, ein entscheidender Wettbewerbsvorteil
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Das Löschungskonzept von CRIF beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich gilt für Zahlungserfahrungen, dass ein Zahlungserfahrungsdatum zu löschen ist, wenn sich daraus keine bonitätsrelevanten Informationen mehr ableiten lassen, da dann kein Zweck zur weiteren Datenverarbeitung vorliegt. Je geringer eine Forderung ist, je weiter die Forderung bzw. die Bezahlung der Forderung in der Vergangenheit liegt und je weniger Zahlungserfahrungen zu einer Person vorliegen, desto eher wird die Zahlungserfahrung gelöscht, da dieser weniger Einfluss auf den Bonitätsscore zukommt. Darüber hinaus spielt auch die Dauer der Aushaftung eine vorwiegende Rolle.
Konsumentenschützer gehen davon aus, dass es keine einschlägige rechtliche Basis gebe und Vorgaben der einstigen Datenschutzkommission nicht mehr gültig seien.
Die DSGVO sieht keine konkreten Löschfristen vor, gestattet eine Verarbeitung von Daten so lange, als diese inhaltlich richtig und für den Zweck, für den sie verarbeitet werden, notwendig sind. Als Faustregel gilt daher, dass Daten zu löschen sind, wenn Zweck und/oder Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung wegfallen (vgl. Art. 5 und 6 DSGVO).