Risikoprognose
In Märkten, die von Unsicherheit und raschem Wandel geprägt sind, ist die Fähigkeit, Risiken vorherzusehen und zu managen, ein entscheidender Wettbewerbsvorteil
Mehr erfahrenDann lesen Sie hier unsere FAQs.
Ihr Auskunftsrecht ist nach Art. 15 DSGVO („Auskunftsrecht der betroffenen Person“) geregelt und ermöglicht Ihnen, bei CRIF in Erfahrung zu bringen, ob und welche Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden. CRIF hat Ihnen auf Ihre Auskunftsanfrage folgende Informationen zu erteilen:
Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos, außer wenn Anfragen offensichtlich unbegründet oder exzessiv sind (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).
Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten über Sie in der Datenbank von CRIF gespeichert werden. Wünschen Sie Auskunft über die bei CRIF verarbeiteten Daten, kann ein Auskunftsbegehren an CRIF unter Bekanntgabe einer Zustelladresse gemeinsam mit einem Identitätsnachweis (Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises) an auskunft@crif.com oder über das Kontaktformular auf der CRIF-Website gerichtet werden.
Die Auskunft wird Ihnen in Form einer Datenkopie postalisch oder per E-Mail innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von einem Monat zugeschickt.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf unserer Website unter „Auskunft nach Art 15 DSGVO“.
Wurden bei CRIF gemeldete Außenstände bereits beglichen, jedoch in der CRIF-Datenbank noch nicht aktualisiert oder sind andere Identitäts- oder Kontaktdaten nicht mehr aktuell?
Sind Ihre Identitäts- bzw. Kontaktdaten zu aktualisieren, können Sie dies durch einen Nachweis (z.B. Meldezettel, Identitätsausweis) bei CRIF direkt durchführen lassen. Auch eine Korrektur von Zahlungserfahrungsdaten ist direkt bei der CRIF möglich. Dazu bitten wir um Übermittlung aller relevanten Informationen an: auskunft@crif.com.
Weitere Informationen zur Aktualisierung von Informationen finden Sie auf unserer Website im Service-Portal.
Eine Löschung ist möglich, wenn:
Wir weisen darauf hin, dass gemäß Art. 21 DSGVO ein Widerspruch jedoch nur bei Vorliegen von Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, dazu führen kann, dass eine Datenverarbeitung zu unterlassen ist bzw. Daten zu löschen sind.
Eine Löschung ist nicht möglich und kann von CRIF berechtigterweise abgelehnt werden, wenn eine Pflicht zur weiteren Speicherung besteht oder das berechtigte Interesse überwiegt.
Ihre personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange sie inhaltlich richtig sind, für die Erfüllung legitimer Zwecke erforderlich sind, kein gesetzlicher Löschungsgrund nach der DSGVO oder anderen Vorschriften besteht und die Speicherung den Zweck der Verarbeitung erfüllt.
Unrichtige Daten werden durch die CRIF bei Bekanntgabe der Unrichtigkeit, durch korrigierte Datenübermittlung seitens einmeldender Unternehmen oder auf Antrag der betroffenen Person gelöscht bzw. richtiggestellt.
Zahlungserfahrungsdaten werden dann gelöscht, wenn sie nicht mehr bonitätsrelevant sind. Dabei werden für die Beurteilung der Bonitätsrelevanz folgende maßgeblichen Kriterien herangezogen, wobei die Relevanz älterer Daten in der Risikoeinschätzung deutlich abnimmt:
Zahlungserfahrungsdaten werden jedenfalls spätestens zehn Jahre nach dem Eröffnungsdatum aus der Datenbank gelöscht.
Adressdaten betroffener Personen werden gespeichert, solange die betroffene Person diese Adresse im Wirtschaftsverkehr verwendet. Wird eine Adresse in einem Zeitraum von zehn Jahren nicht erneut bestätigt oder abgefragt, wird diese gelöscht, falls es keine anderen Gründe zur Aufbewahrung gibt.
Weitere Informationen zur Speicherdauer der Daten finden Sie in unserer Betroffeneninformation auf unserer Website unter: Speicherdauer