Presse-Information: zu den EuGH-Urteilen zum Scoring und zur Speicherdauer personenbezogener Daten aus öffentlichen Registern

CRIF GmbH zu den EuGH-Urteilen zum Scoring und zur Speicherdauer personenbezogener Daten aus öffentlichen Registern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. Dezember 2023 zum Einsatz von Scores und zur Speicherdauer von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen (vor allem bei der Restschuldbefreiung) durch nicht-öffentliche Stellen geurteilt.

Konkret hat der EuGH in einem Verfahren festgestellt, dass Scorewerte unter bestimmten Bedingungen eine automatisierte Entscheidung nach Artikel 22 DSGVO darstellen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn diese Bonitätsauskünfte überwiegend maßgeblich dafür sind, ob die Bezieher des Scorewerts – also Kunden einer Wirtschaftsauskunftei – einen Kreditvertrag mit einem Endkunden eingehen.

CRIF hat sich bereits im März 2023, nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts, auf die nun vorliegende Entscheidung vorbereitet, um eventuell notwendige Anpassungen rasch umsetzen zu können. Dabei wurde festgestellt, dass bei den Kunden von CRIF in den meisten Fällen ohnehin mehrstufige Entscheidungsprozesse etabliert sind, in denen die CRIF-Bonitätsscores nur einen Baustein von vielen beim Abschluss eines Kreditvertrags darstellen.

In jenen Fällen, in denen CRIF-Scorewerte eine überwiegend maßgebliche Rolle im Sinne des Urteils haben – falls also alleinig bzw. überwiegend maßgeblich auf Basis des Scores eine Kreditentscheidung getroffen wird – sind nunmehr Anpassungen notwendig. Artikel 22 DSGVO bietet unterschiedliche Möglichkeiten, die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Kreditauskunfteien und ihren Kunden zu gestalten. Diese Optionen hat CRIF bereits im Vorfeld analysiert und kann sie daher nun rasch gemeinsam mit seinen Kunden umsetzen. Dadurch wird sichergestellt, dass CRIF ihre Kunden auch in Zukunft weiter in der gewohnten Qualität und datenschutzkonform mit Bonitätsauskünften unterstützen kann.

Boris Recsey, Geschäftsführer von CRIF Österreich: „Wir haben nun rechtliche Klarheit darüber, wann unsere Scores als automatisierte Entscheidungsfindungen einzustufen sind. Das ist ein wichtiger Schritt für die gesamte Branche. Die meisten unserer Kunden verfügen bereits heute über ein umfangreiches Risikomanagement, in dem unsere Bonitätsauskünfte nur eine von mehreren Informationsquellen darstellen. In jenen Fällen, in denen nun aufgrund des EuGH-Urteils Anpassungen notwendig sind, stehen wir bereits im Austausch mit den Kunden.“

„Der reibungslose Ablauf von Bonitätsprüfungen ist wichtig für den gesamten Wirtschaftsstandort, denn Zahlungsausfälle sind weiterhin ein großes Risiko für jedes Unternehmen. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es etwa bei Online-Vertragsabschlüssen entscheidend, dass die Nutzung von Services und die Durchführung von Vertragsabschlüssen einfach, rasch und sicher ermöglicht wird“, so Recsey.

In einem zweiten Verfahren hat der EuGH festgestellt, dass Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie die Restschuldbefreiung durch nicht öffentliche Stellen – wie unter anderem Auskunfteien – nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie im öffentlichen Insolvenzregister einsehbar sind. CRIF Österreich wird die Speicherfrist dementsprechend anpassen.

 

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