Unterlassungsklage von noyb ist gegenstandslos

CRIF nutzt keine Adressdaten von „AZ Direct“ für Bonitätsauskünfte.

Wien, 4.12.2023 – Die Datenschutzinitiative „noyb“ hat heute bekannt gegeben, eine Unterlassungsklage gegen CRIF eingebracht zu haben und behauptet in seiner Berichterstattung
(https://noyb.eu/de/noyb-sues-crif-and-az-direct-illegal-and-secret-data-processing) fälschlicherweise, dass CRIF trotz zweier Bescheide der Datenschutzbehörde weiter Adressdaten zur Bonitätsbewertung einsetzt, die vom Unternehmen AZ Direct zugekauft wurden.

CRIF weist diese Darstellung als unwahr zurück. CRIF setzt – was auch „noyb“ bekannt ist – bereits seit 17. Oktober 2023 keinerlei Adressdaten von AZ Direct zur Bonitätsbewertung ein. Dies erfolgt freiwillig und unabhängig vom Ausgang des aufgrund von Einsprüchen noch laufenden Verfahrens bei der Datenschutzbehörde.

Adressdaten von AZ Direct kommen unter Beachtung aller Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Identitätsüberprüfung zum Einsatz.

Die Unterlassungsklage von „noyb“ ist damit sachlich und inhaltlich unbegründet und gegenstandslos, worüber CRIF auch die zuständigen Behörden informieren wird.

Rückfragehinweis: marketing.at@crif.com 

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