Einfach und schnell zu Ihrer Selbstauskunft

Sie möchten als Konsumentinnen und Konsumenten mehr Klarheit über Ihre Zahlungsfähigkeit (Bonität) und Ihre persönlichen Daten erhalten? Oder möchten Sie wissen, welche Informationen über Sie gespeichert sind? 

Dann sind Sie bei uns richtig! Wir erstellen Ihnen kostenlos eine Auskunft nach Art 15 DSGVO - das sogenennate Auskunftsbegehren. 

CRIF Service Portal - Der einfachste Weg zu Ihrer Selbstauskunft

Am einfachsten und schnellsten erhalten Sie Ihre gewünschte Selbstauskunft online, auf unserem CRIF Service Portal

Dieses Onlineservice können Sie bequem von zu Hause aus erledigen und es ist für Sie völlig kostenlos.

Natürlich stehen Ihnen auch noch andere Kontaktmöglichkeiten zu Verfügung:

Sie erreichen uns auch per E-Mail unter auskunft@crif.com oder über das Kontaktformular.

Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.

Für das Auskunftsbegehren muss eine Zustelladresse und ein Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweise) im E-Mail mitgesendet werden.

Der persönliche Kundenverkehr für die Selbstauskunft ist an folgenden Tagen möglich: Montag & Mittwoch: 09:00-12:30 und 13:00-15:00 Uhr. 

Wir empfehlen Ihnen den schnellsten Weg über unserer online Selbstauskunft auf dem CRIF Service Portal