Nachhaltigkeit
Der aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Wandel macht nachhaltige Geschäftsmodelle unverzichtbar.
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Die Verordnung (EU) 2022/2554, bekannt als Digital Operational Resilience Act (DORA), definiert einheitliche Anforderungen zur digitalen Resilienz von Finanzunternehmen innerhalb der Europäischen Union. Sie legt Standards für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen fest und berücksichtigt dabei auch externe IKT-Dienstleister, die Finanzunternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit unterstützen.
Als Unternehmen der Finanzbranche misst CRIF der Einhaltung der DORA-Anforderungen bei der Auswahl, Bewertung und Zusammenarbeit mit Lieferanten besondere Bedeutung bei.
Inkrafttreten: 16. Januar 2023
Anwendungsbeginn: 17. Januar 2025
Seit dem 17. Januar 2025 müssen alle Finanzunternehmen die Anforderungen der DORA-Verordnung erfüllen.
CRIF bewertet seine Lieferanten im Hinblick auf die DORA-Anforderungen anhand verschiedener Prüf- und Bewertungsverfahren.
CRIF bewertet seine Lieferanten im Hinblick auf die DORA-Anforderungen anhand verschiedener Prüf- und Bewertungsverfahren.