Aktualisierung von Informationen: Richtigstellung und Löschung

CRIF legt höchsten Wert auf die Datenqualität. Sollte sich dennoch herausstellen, dass ein unzutreffendes Datum in der Datenbank gespeichert ist, nehmen wir selbstverständlich nach einem entsprechenden Antrag die Richtigstellung oder Löschung des Datums vor.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unter Angabe der Fallnummer an das Team Beauskunftung, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien (auskunft@crif.com). Die Richtigstellung oder Löschung des einzelnen Datums wird nach entsprechender Antragsprüfung innerhalb der gesetzlichen Frist durchgeführt. Die Richtigstellung oder Löschung bezieht sich in diesem Fall auf unvollständige oder unzutreffende und nicht auf „alte“ Datensätze.

Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Löschung nach den Bestimmungen der DSGVO in der Regel nur besteht, wenn die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig erfolgt, kein Verarbeitungszweck mehr besteht oder berechtigte Widerspruchsgründe nachgewiesen werden können. Ein Löschungsrecht ohne Angabe von Gründen ist in der DSGVO nicht vorgesehen. CRIF verarbeitet in ihre Identitäts- und Bonitätsdatenbank personenbezogene Daten zum Zwecke des Betriebes der Gewerbe nach §§ 151-153 Gewerbeordnung 1994 und auf Basis berechtigter Interessen unserer Kunden.
Ein Anspruch auf Richtigstellung besteht nur, wenn die gespeicherten Daten inhaltlich unrichtig oder unvollständig sind. Auch hier ist eine Begründung bzw. ein Nachweis der Richtigstellungsgründe Voraussetzung für ein Tätigwerden von CRIF.

Weitere Informationen zu den Ihnen nach der DSGVO zustehenden Rechten finden Sie unter der Rubrik „Datenschutzerklärung Auskunftei und Adressverlag“.

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