Einfach und schnell zu Ihrer Selbstauskunft
Auskunft nach Art 15 DSGVO
Liebe Konsumentinnen und Konsumenten!
Sie möchten mehr Klarheit über Ihre Zahlungsfähigkeit (Bonität) und Ihre persönlichen Daten erhalten? Oder Sie möchten wissen, welche Informationen über Sie gespeichert sind.
Dann sind Sie bei uns richtig – wir erstellen kostenlos für Sie eine Auskunft nach Art 15 DSGVO (Auskunftsbegehren).
CRIF Service Portal - Der einfachste Weg zu Ihrer Selbstauskunft
Am einfachsten und schnellsten erhalten Sie Ihre gewünschte Selbstauskunft online, auf unserem CRIF Service Portal.
Dieses Onlineservice ist für Sie völlig kostenlos.
Das können Sie bequem von zu Hause aus online erledigen.
>>> Hier geht´s zum CRIF Service Portal
Natürlich stehen Ihnen auch noch andere Kontaktmöglichkeiten zu Verfügung:
- Sie erreichen uns auch per E-Mail: auskunft@crif.com oder über das untenstehende Kontaktformular. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.
Für das Auskunftsbegehren muss eine Zustelladresse und ein Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweise) im E-Mail mitgesendet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Selbstauskunft wie unter Punkt 1 beschrieben durchzuführen. - Der persönliche Kundenverkehr bezüglich Selbstauskunft ist an folgenden Tagen möglich: Montag & Mittwoch: 09:00-12:30 und 13:00-15:00 Uhr.
Wir empfehlen Ihnen den schnellsten Weg über unserer online Selbstauskunft auf dem CRIF Service Portal!