Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Im Dezember einigten sich das EU-Parlament und der EU-Rat vorläufig auf die EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Sorgfalt in Menschenrechts- und Umweltfragen im eigenen unternehmerischen Handeln und in dem der gesamten Lieferkette. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie dem Pariser Klimaabkommen entsprechen und zur Erreichung des 1,5°C-Klimaziels beitragen.

Wien, 18. Jänner 2024 – Kurz vor Jahresende konnte die Einigung auf eine EU-weite Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erzielt werden. EU-Parlament und EU-Rat haben die neue Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verhandelt und sich darauf geeinigt. Diese Richtlinie stellt das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz (LKSG) dar, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Allerdings geht die CSDDD über das deutsche Gesetz hinaus und betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen. Die Umsetzung auf EU-Ebene wird somit für viele Unternehmen eine bedeutende Herausforderung. Gemäß der CSDDD müssen alle großen Unternehmen nun ihre Lieferkette auf Menschenrechtsverletzungen und Maßnahmen gegen den Klimawandel überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5% des Jahresumsatzes sowie eine öffentliche Nennung.

Was müssen Unternehmen beachten?

Die kommende Richtlinie betrifft sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sowie mehr als 500 Mitarbeiter haben.  Auch Unternehmen außerhalb der EU werden erfasst, sofern sie innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Mio Euro in der EU erwirtschaftet haben.
Darüber hinaus sollen auch kleinere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro verpflichtet sein, sofern mindestens 20 Millionen Euro in bestimmten Risikosektoren, darunter die Produktion und der Großhandel von Textilien, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelherstellung sowie Gewinnung und Großhandel mit mineralischen Rohstoffen, erwirtschaftet werden.

Bei Verstößen können Unternehmen innerhalb von 5 Jahren geklagt und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Strafen können dabei bis zu 5% des Nettoumsatzes betragen. Zudem wird die Möglichkeit bestehen, Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen, wenn Verstöße gegen Menschenrechte vorliegen.

Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Vorschriften, die Unternehmen in der Nachhaltigkeit erfüllen müssen, von unserem Kooperationspartner Mazars, dem international führenden Unternehmen für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Beratung:

>>> Update zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive - Mazars - Österreich

>>> Kooperation: CRIF und Mazars stärken heimische Unternehmen über ESG-Evaluierung | CRIF Austria, 10.05.2023 (ots.at) 

Lieferketten-Evaluierung mit SYNESGY

Die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz machen eine Wissenslücke in Unternehmen spürbar. Unternehmen brauchen jetzt Lösungen, die die Datenerfassung und -analyse ermöglichen sowie die den ESG-Status ihrer Lieferkette verlässlich darstellen.

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FACC bereits in der Lieferketten-Evaluierung

Viele Unternehmen haben bereits mit der Nachhaltigkeits-Evaluierung ihrer Lieferkette begonnen. So auch das weltweit agierende Unternehmen FACC. Lesen Sie mehr über ihre Erfahrungen in der Umsetzung mit der ESG-Plattform SYNESGY.

>>> Great Success: Die Story mit FACC

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