Auskunft nach Art 15 DSGVO
+++WICHTIGE INFORMATION zur Selbstauskunft+++
Aktuell ist der persönliche Kundenverkehr bzgl. Selbstauskunft an folgenden Tagen möglich:
Montag & Mittwoch: 09:00 - 12:30 ; 13:00 - 15:00 Uhr
Anträge und Anfragen können jederzeit per E-Mail an auskunft@crif.com oder über das unten stehende Formular gestellt werden
Sie möchten wissen, welche Informationen zu Ihrer Person gespeichert sind? Hierfür können Sie eine kostenlose Auskunft nach Art 15 DSGVO beantragen.
Es ist unser Selbstverständnis, Informationen richtig und vollständig zu halten. CRIF sieht sich daher nicht nur den Konsumenten, sondern auch den Unternehmenskunden gegenüber verpflichtet, die gespeicherten Informationen bestmöglich zu pflegen und aktuell zu halten.
Wünschen Sie Auskunft über die derzeit zu Ihrer Person gespeicherten Daten, richten Sie bitte ein schriftliches Auskunftsbegehren unter Bekanntgabe einer Zustelladresse gemeinsam mit einem Identitätsnachweis (Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises) an auskunft@crif.com.
Gerne können Sie sich auch über das untenstehende Kontaktformular oder postalisch an folgende Adresse wenden:
CRIF GmbH
Team Beauskunftung
Rothschildplatz 3/Top 3.06.B
1020 Wien
Wir werden Ihnen die Auskunft sodann per E-Mail zukommen lassen, sofern Sie nicht den postalischen (per Einschreiben) Versand wünschen.
Ihre Anfrage wird nach Zeitpunkt des Einlangens bearbeitet. Die Zustellung der Auskunft erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.