Die gemeinsame Absichtserklärung des WKO Fachverbandes der Finanzdienstleister, die in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort entstanden ist, trägt den breiten Konsens der Branche.
Kreditauskunfteien sind ihren Kunden gegenüber verpflichtet, ein präzises Bild von wirtschaftlichen Zuständen zu zeichnen. Gerade in Krisenzeiten, wie der derzeitigen COVID-19 Pandemie, erfüllen sie eine wichtige volkswirtschaftliche Informationsfunktion für Marktteilnehmer.
Aus Sicht der österreichischen Bundesregierung und der Kreditauskunfteien ist die Inanspruchnahme der Leistungen, die von der österreichischen Bundesregierung ermöglicht wurden, um die Unternehmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie zu unterstützen (z.B. genehmigter Förderantrag bei der AWS, genehmigter Antrag für Mittel aus dem Härtefallfonds, genehmigter Antrag auf Kurzarbeit) ein Zeichen für zukunftsorientiertes und vielversprechendes Unternehmertum.
Deshalb wird dies für die Zeit der COVID-19 Maßnahmen bei der Bonitätsbewertung entsprechend berücksichtigt werden. Kreditauskunfteien verzichten aufgrund der besonderen Situation auf pauschale Bonitätsanpassungen bei Unternehmen aufgrund von behördlichen Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Bevölkerung (Betriebsschließungen, Handelsbeschränkungen und Einschränkung der Bewegungsfreiheit).
Zur Vermeidung von Verschlechterung der Bonität haben Unternehmen die Möglichkeit Informationen über Leistungsbezüge aus dem COVID-19 Maßnahmenpaket einzumelden, die in die Bewertung ihrer Bonität bei allen österreichischen Auskunfteien einfließen.
Mit dieser gemeinsamen Vorgehensweise der Bonitätsbewertung, die von CRIF und anderen Kreditauskunfteien mitverhandelt wurde, stellen sie sicher, dass die außergewöhnlichen Umstände, mit denen die Unternehmen ohne ihr Zutun im Rahmen der COVID-19 Pandemie konfrontiert sind, bei der Bewertung berücksichtigen werden. Darunter fallen insbesondere temporäre Betriebsunterbrechungen, Betretungsverbote und die direkte und indirekte besondere Betroffenheit bestimmter Branchen.
In Fällen, in denen darüber hinausgehende, individuelle Informationen vorliegen, dass sich die finanzielle Situation eines Unternehmens verändert hat (zB bei Vorliegen eines Insolvenzantrags oder anderer bonitätsrelevanter Merkmale) und dies im Rahmen einer Prüfung bestätigt wird, sind Bonitätsveränderungen von Seiten der Kreditauskunfteien im Interesse ihrer Kunden und der gesamten Wirtschaft weiterhin notwendig.
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