Was ist das Omnibus-Paket und was ist zu erwarten?

Das Omnibus-Vereinfachungspaket: Entlastung von EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und Vereinfachung von CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM.

Die Einführung der drei wichtigsten europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften – der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – sowie des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen.

Das komplexe Geflecht aus KPIs und Berichtspflichten hat oft Kritik an den Richtlinien hervorgerufen, da sie als zu komplex und administrativ belastend gelten, was die Einhaltung der Vorschriften erschwert.

Als Reaktion auf diese Bedenken hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 einen Vorschlag für das Omnibus-Vereinfachungspaket vorgestellt. Diese gesetzgeberische Initiative zielt darauf ab, den Druck durch Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance-Anforderungen zu verringern.

Doch was genau ist das Omnibus-Vereinfachungspaket, und welche Auswirkungen hat es auf Unternehmen?

Lass es uns herausfinden.

Das Omnibus-Vereinfachungspaket verstehen

Der erste Vorschlag des Omnibus-Vereinfachungspakets ist da.

Diese Initiative der Europäischen Kommission soll bestehende Nachhaltigkeitsvorschriften – insbesondere die CSRD, CSDDD, die EU-Taxonomie-Verordnung und CBAM – konsolidieren und vereinfachen.

Das Hauptziel besteht darin, die regulatorischen und berichtsbezogenen Belastungen für Unternehmen sowohl in Bezug auf den Anwendungsbereich als auch auf den Inhalt zu verringern. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem globalen Markt gestärkt und der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft erleichtert werden.

Warum braucht es eine Vereinfachung?

Der Ruf nach dem Omnibus-Vereinfachungspaket ist eine Reaktion auf wachsende Bedenken über die Komplexität und Überschneidungen innerhalb der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften.

Im September 2024 veröffentlichte der ehemalige italienische Premierminister Mario Draghi den Bericht "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit", in dem regulatorische Hürden als erhebliches Hindernis für die wirtschaftliche Vitalität der EU hervorgehoben wurden.

Der Bericht zeigte auf, dass das fragmentierte Nachhaltigkeitsregelwerk zwar umfassend und effektiv sei, aber unbeabsichtigt eine Belastung für Unternehmen darstelle, da die Einhaltung der vielen Vorschriften sehr aufwendig sei.

Diese Kritik wurde von wichtigen EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Besonders Deutschland und Frankreich forderten eine Überprüfung des bestehenden regulatorischen Rahmens.

  • Joerg Kukies, deutscher Finanzminister, schlug im Januar 2025 eine zweijährige Verschiebung bestimmter CSRD-Anforderungen sowie die Streichung branchenspezifischer Berichtspflichten vor.
  • Frankreich forderte eine "massive regulatorische Pause", um die derzeitigen Nachhaltigkeitsrichtlinien zu überarbeiten und an das sich wandelnde internationale Wirtschaftsumfeld anzupassen.

Wichtige Punkte des Omnibus-Vereinfachungspakets

Mit der Einführung des Pakets wurden mehrere Änderungen an den Anwendungsfristen, dem Geltungsbereich und den Compliance-Anforderungen vorgeschlagen:

CSRD: Höhere Schwellenwerte, weniger Berichtspflichten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt nun nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • €50 Millionen Umsatz
  • €25 Millionen Vermögenswerte

Dies bedeutet, dass 80 % der bisher erfassten Unternehmen, einschließlich börsennotierter KMU, nicht mehr verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Sie können jedoch freiwillig anhand des EFRAG VSME-Standards berichten.

Zudem werden branchenspezifische ESRS-Standards gestrichen, und die Prüfungsanforderungen werden von einer "reasonable assurance" auf eine weniger strenge "limited assurance" reduziert.

Die Berichtsfristen werden um zwei Jahre nach hinten verschoben. Unternehmen, die 2025 für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, sind jedoch weiterhin zur Einhaltung verpflichtet.

CSDDD: Engerer Geltungsbereich und spätere Fristen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) begrenzt die Sorgfaltspflichten auf:

  • eigene Betriebe
  • Tochtergesellschaften
  • direkte Geschäftspartner

Die Verantwortung für tiefere Lieferkettenebenen entfällt.

Der Berichtszyklus wird von jährlich auf alle fünf Jahre verlängert, und die EU verzichtet auf einheitliche Haftungsregeln, überlässt die Durchsetzung stattdessen den nationalen Gesetzen.

Zudem wird die Einhaltung der Vorschriften verschoben:

  • 2028 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und über €900 Millionen Umsatz
  • 2029 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und über €450 Millionen Umsatz sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als €450 Millionen Umsatz in der EU

EU-Taxonomie: Geringere Berichtsanforderungen

Die EU-Taxonomie-Verordnung, die bis zum 26. März 2025 in öffentlicher Konsultation ist, gilt nur noch für Unternehmen mit:

  • 1.000+ Mitarbeitern
  • über €450 Millionen Umsatz

Für kleinere Unternehmen ist die Berichterstattung freiwillig.

Zudem dürfen Unternehmen nun teilweise nachhaltige Aktivitäten offenlegen, und 70 % der geforderten Datenpunkte entfallen, um die Berichterstattung zu vereinfachen.

CBAM: Ausnahmen für kleine Importeure

Eine neue Ausnahme innerhalb des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) entlastet 90 % der betroffenen Unternehmen:

  • Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr an CBAM-pflichtigen Waren importieren, sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Die EU-Kommission plant bis Ende 2025 eine vollständige Überprüfung der Vorschrift mit möglichen Gesetzesänderungen Anfang 2026.

Auswirkungen auf Unternehmen

Das Omnibus-Vereinfachungspaket bringt erhebliche Veränderungen für Unternehmen in der EU:

Geringere administrative Belastung: Durch höhere Schwellenwerte und vereinfachte Standards werden KMU von Berichtspflichten entlastet und können sich stärker auf Wachstum und Innovation konzentrieren.

Mehr Rechtssicherheit: Durch die Vereinheitlichung der Vorschriften sollen Unklarheiten und Überschneidungen beseitigt werden, um Unternehmen eine klarere Orientierung zu geben und das Risiko von Non-Compliance zu verringern.

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Eine einfachere Regulierung macht die EU attraktiver für Unternehmen und kann Investitionen und wirtschaftliches Wachstum fördern.

Vereinfachung und Nachhaltigkeit in Balance halten

Trotz der Erleichterungen warnt die Umweltlobby davor, dass eine Reduzierung der Berichtspflichten die Transparenz und Verantwortlichkeit von Unternehmen beeinträchtigen könnte.

Die Europäische Kommission betont jedoch, dass die Kernprinzipien der bestehenden Nachhaltigkeitsrichtlinien nicht gefährdet werden. Vielmehr geht es darum, die Regelungen effizienter zu gestalten, um eine Balance zwischen unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit und Umweltzielen zu erreichen.

Die Herausforderung besteht darin, diese Balance zwischen Vereinfachung und Nachhaltigkeit sicherzustellen, damit die EU ihre globale Vorreiterrolle in der nachhaltigen Unternehmensführung beibehält.