Selbstverständlich verfügt CRIF über alle erforderlichen Bewilligungen gewerberechtlicher und datenschutzrechtlicher Natur, insbesondere eine Genehmigung der Datenschutzkommission zur Verarbeitung bonitätsrelevanter Daten und übermittelt Informationen aus der Datenbank der CRIF ausschließlich dann, wenn der Empfänger über ein überwiegendes, berechtigtes Interesse nach § 8 Abs. 1 Zif. 4 Datenschutzgesetz 2000 verfügt oder eine Einverständniserklärung seines Kunden vorweisen kann.
Die Geltendmachung datenschutzrechtlicher Rechte setzt ein entsprechendes schriftliches Begehren durch die/den Betroffene(n) (oder einem dazu bevollmächtigten Vertreter) sowie in jedem Fall die Übermittlung eines Identitätsnachweises voraus. CRIF ist bemüht sämtliche Begehren umgehend zu bearbeiten und die vom Gesetzgeber vorgesehen Bearbeitungsfrist von acht Wochen nicht auszuschöpfen.
Es ist das Selbstverständnis der Firma CRIF, Informationen richtig und vollständig zu halten. CRIF sieht sich daher nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Kunden gegenüber verpflichtet, die gespeicherten Informationen bestmöglich zu pflegen und aktuell zu halten.
Wünschen Sie Auskunft über die derzeit zu Ihrer Person gespeicherten Daten, richten Sie bitte ein schriftliches Auskunftsbegehren unter Bekanntgabe einer Zustelladresse und Übermittlung eines Identitätsnachweises (Ausweiskopie) an folgende Adresse:
CRIF GmbH
Team Beauskunftung
Diefenbachgasse 35/1
1150 Wien